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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


Allgemeines


Nachstehende Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichenden Bedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis-Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere
Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden.


Angebote, Preise, Lieferfristen


Falls nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk bzw. ab Lager und in EURO zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die vereinbarten und in
der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.
Wir wählen die günstigste Versandart. Die von uns genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Der Besteller ist auch mit Teillieferungen einverstanden, ohne das es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag
wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Brie- fes eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es ist ein fixer Liefertermin ausdrück- lich vereinbart, oder der Besteller weist nach, dass er an der
Lieferung infolge der Verzögerung kein Interesse mehr hat (§ 326 Abs. 2 BGB). Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens von uns nicht eingehalten, so ist der Besteller, falls wir nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben, unter Ausschluss weiterer Ansprüche nach Ablauf der angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung schriftlich hingewiesen hat. Die Verzugsentschädigung ist auf höchstens 5% desjenigen Teils der Lieferung
begrenzt, der nicht vertragsgemäß erfolgt ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Arbeitskämpfe oder unvorher- sehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung sowie ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Dem Besteller stehen Schadensersatzansprüche nicht zu. Wird uns die Lieferung infolge eines Umstandes, den wir aufgrund leichter Fahrlässigkeit zu vertreten haben, unmöglich, so sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.


Versand


Sofern nichts anderes vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen der Zerspanungstechnik LUMI -Fabrik auf den Kunden über.


Zahlung


Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten. Falls nichts anderes vereinbart ist, haben Zahlungen für Lieferungen oder sonstige Leistungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Kommt der Besteller mit einer Zahlung aus diesem oder einem anderen Geschäft in Rückstand oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so sind wir berechtigt, alle Forderungen aus diesem und anderen Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Wir sind berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen
werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.


Gewährleistung und Haftung


Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit,
spätestens aber innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge, fehlerhafter Ware oder bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liefern wir kostenlos Ersatz. Soweit eine
Ersatzlieferung nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Als zugesichert gilt eine Eigenschaft nur dann, wenn sie auf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vermerkt ist.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt insbesondere für Folgegeschäfte und -kosten. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung unsererseits ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Verständigung und Zustimmung nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ziehen keine Gewährleistungsansprüche nach sich.


Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, auch wenn Zahlungen auf bestimmt bezeichnete Waren erfolgen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen anteilig in Höhe der Vorbehaltsware mit Nebenrechten einschließlich etwaiger Saldoforderungen an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kauf-
sache vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung und Verbindung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird
die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware nebst Nebenforderungen zu den anderen vermischten oder verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Erfolgt die Vermischung oder Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen.
Kosten für notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Besteller zu erstatten. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen werden nicht gestattet. Der Käufer hat uns von einer bevorstehenden oder vollzogenen Verpfändung sowie jeder anderen Schmälerung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, nachträglich andere Zahlungsbedingungen zu stellen und Sicherheiten oder vorherige Zahlungen zu verlangen.
Ebenso sind wir in diesem Falle befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Trotz Abtretung ist der Besteller berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die einbezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten mitzuteilen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei.


Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand


Bestellung und Lieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für beide Teile ist 52349 Düren.
Gerichtsstand ist Düren, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, ansonsten der Sitz des Beklagten.


Datenspeicherung


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